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   RG, 31.10.1941 - VII 5/41   

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https://dejure.org/1941,369
RG, 31.10.1941 - VII 5/41 (https://dejure.org/1941,369)
RG, Entscheidung vom 31.10.1941 - VII 5/41 (https://dejure.org/1941,369)
RG, Entscheidung vom 31. Oktober 1941 - VII 5/41 (https://dejure.org/1941,369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist das im Protektorat Böhmen und Mähren durch den Führererlaß vom 16. März 1939 aufrechterhaltene Recht der ehemaligen tschechoslowakischen Republik im Bereich der Reichszivilprozeßordnung im Revisionsverfahren nachprüfbar? 2. Zur Frage der Zulässigkeit und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 167, 373
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85

    Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung

    Ob ein ausländisches Urteil anzuerkennen ist, stellt - sofern nicht gesondert auf Feststellung der Wirksamkeit der ausländischen Entscheidung im Inland geklagt und erkannt worden ist (vgl. hierzu RGZ 167, 373, 380 f. und Stein/Jonas/Grunsky/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 328 Anm. I 3 c) - eine jeweils neu zu prüfende vorgreifliche Rechtsfrage dar; die Entscheidung darüber nimmt an der Rechtskraft nicht teil (Stein/Jonas/Schumann/Leipold aaO).
  • BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54

    "Erdöl"-Urteil

    Das Reichsgericht hat die Landesgesetze, die auf diese Weise zustandegekommen waren, staatsrechtlich als Reichsgesetze, wenn auch mit begrenzter örtlicher Geltung angesehen (RGZ 152, 86; 153, 244 [247/248]; 167, 373 [378]).
  • BGH, 24.11.1960 - II ZR 9/60

    Ermittlung des Bestehens und des Inhaltes von ausländischem Recht im

    Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Berufungsgericht bei der Pflicht zur Ermittlung der ausländischen Rechtsnorm nicht von den ihm zugänglichen Rechtsquellen Gebrauch gemacht hat (RGZ 126, 196, 202; 167, 373, 380; BGH MDR 1957, 31, 33) [BGH 04.05.1956 - VI ZR 138/54].
  • BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54

    Revisibilität von Landesrecht

    Das Reichsgericht hat seine Auffassung wiederholt bestätigt (vgl. RGZ 153, 244 [247/248] und RGZ 167, 373 [378]).
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